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   FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02   

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https://dejure.org/2004,12336
FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02 (https://dejure.org/2004,12336)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2004 - 11 K 117/02 (https://dejure.org/2004,12336)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2004 - 11 K 117/02 (https://dejure.org/2004,12336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfang typisch landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten i.S.d. § 40a Abs.3 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40a Abs. 3 EStG; § 13 Abs. 1 EStG; § 13 Abs. 2 EStG; § 13 Abs. 3 EStG; § 13 Abs. 4 EStG; Art. 3 GG
    Definition des Merkmals der typisch landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit; Pauschale Lohnversteuerung bei Löhnen, die für das Schälen von Spargel gezahlt wurden; Einordnung einer produktverarbeitenden Tätigkeit in den Bereich der Landwirtschaft; ...

  • Judicialis

    EStG § 40a Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 40a Abs. 3 Satz 1
    Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit; Spargelschälen; Weiterverarbeitung - Spargelschälen keine typisch land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spargelschälen keine typisch land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Definition des Merkmals der typisch landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit; Pauschale Lohnversteuerung bei Löhnen, die für das Schälen von Spargel gezahlt wurden; Einordnung einer produktverarbeitenden Tätigkeit in den Bereich der Landwirtschaft; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.12.1996 - IV R 78/95

    Begriff der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Vorhandensein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02
    Zwar ist es möglich, dass eine derartige Be- oder Verarbeitung und der anschließende Verkauf des Produkts einer Einordnung der erzielten Einnahmen als solche aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht entgegensteht (dazu BFH, Urteil vom 12. Dezember 1996 IV R 78/95, BStBl II 1997, 427).
  • BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Pauschalierung der Lohnsteuer für eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02
    In einer anderen Entscheidung führte das Gericht aus, dass das Sortieren von Kartoffeln unstreitig eine typisch land- und forstwirtschaftliche Arbeit darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30).
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94

    Eine Arbeit von vorübergehender Dauer liegt jedenfalls bei einem mehr als 7

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02
    Allein diesem Umstand hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er die Möglichkeit der Pauschalierung von Aushilfslöhnen in der land- und Forstwirtschaft mit einem Pauschsteuersatz von 2 v. H. und später 3 bzw. 5 v. H. geschaffen hat (BFH, Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392).
  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) sind hierunter solche Arbeiten zu verstehen, die der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dienen (BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BStBl II 1986, 681).
  • BFH, 16.11.1978 - IV R 191/74

    Ob ein Reiterhof als Einheit zu betrachten und insgesamt als Gewerbebetrieb oder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02
    Unter Landwirtschaft wird dabei die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren verstanden (BFH, Urteil vom 16. November 1978 IV R 191/74, BStBl II 1979, 246, 247 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.1980 - 2 K 25/80
    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02
    Nicht hierunter fallen danach solche Beschäftigungen, die mit der Vermarktung des Produkts zusammenhängen - z. B. Blumenbinden oder Verkauf - (Schönewald, in: Bordewin/Brandt, EStG, Loseblattsammlung, Stand: März 2001, § 40 a Rdnr. 65) oder die auch in anderen Betrieben vorkommen können wie z. B. Blumenbinder, Verkäufer, Abfüllarbeiter oder Kellerarbeiter in einem Weinbaubetrieb (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 1980 2 K 25/80, EFG 1981, 186; Frotscher, in: Frotscher, EStG, Loseblattsammlung, Stand: September 2003, § 40 a Rdnr. 47).
  • FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03

    Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser; Ende der landwirtschaftlichen

    Verwertet können derartige Produkte aber erst werden, wenn sie sich in einem Zustand befinden, der ihre Vermarktung ermöglicht (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 02.09.2004 - 11 K 117/02, EFG 2005, 283 ).

    Gleiches gilt für Maßnahmen, die lediglich der Vermarktung dienen, wie z.B. das Schälen von Spargel (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 02.09.2004 - 11 K 117/02, EFG 2005, 283 ).

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